Die Revision

Die Revision

Bei der Hauptuntersuchung werden die Fahrzeuge einer Reihe von Überprüfungen unterzogen, die detailliert im Anhang II des Dekrets 408/98 des Verkehrsministeriums aufgelistet sind.

Zusammenfassend, die Fahrzeuge werden folgenden Kontrollen unterzogen:

Bremsen (01)

Bei dieser Überprüfung nehmen wir die gesamte Bremsanlage unter die Lupe: die Betriebsbremsen (Zustand, Effizienz, Austarierung), die Dauer- und die Feststellbremsen (Zustand, Effizienz) sowie die Abnützung der Bremsscheiben und aller Verschleißteile.

Steuerung (02)

Die Überprüfung der Steuerung umfasst deren mechanischen Zustand, die Kontrolle des Spiels, die gesamte Aufhängung, das Gestänge und die Gelenke, die Servolenkung und die Radlager.

Sicht (03)

Um dem Lenker bestmögliche Sicht zu garantieren, überprüfen wir die Konformität der Scheiben, die zudem frei von Schäden sein müssen. Zudem darf die Sicht nicht durch Sonstiges (etwa durch Aufkleber) behindert sein.

Überprüft wird auch die gesamte Wischanlage (Scheibenwischer, Wischwasser-Anlage), die Fensterheber sowie die Lüftung des Autos, die ein Beschlagen der Scheiben verhindert, und die Scheibenheizung.

Elektrische Anlage (04)

Wir prüfen die Zulassung, das Funktionieren und die Einstellung der Auf- und Abblendlichter, die Stand- und Bremslichter, die Blinker und Nebelleuchten, die Kenntafel- und Rückfahrlichter sowie alle Leuchten am Armaturenbrett.

AchsenRäderReifenAufhängung (05)

Bei der Revision werden Achsen, Wellen, Ausleger, Radkränze, Stoßdämpfer und Federn ebenso geprüft, wie die Reifen (Abmessungen, Belastungsindex, Effizienz).

Karosseriekörper, Fahrgestell, Karosserie (06)

Der allgemeine Zustand und die Übereinstimmung mit der Zulassung werden auch bei Karosserie, Masse, Unterböden, Tanks, Anzahl der Sitze, Anhängerkupplung und Gasanlagen (Flüssiggas, Methan) überprüft. Dazu werden Türen und Schlösser, die Aufhängungsbefestigung, Stoßstangen und die Befestigung des Auspuffrohrs kontrolliert.

Ausstattung (07)

Unter die Lupe genommen wird auch die gesamte Ausstattung: von der Befestigung von Sitzen und Lenkrad über das Funktionieren von Kilometerzähler, akustischer Warnanlage, Batterie, elektrischer Steuerung und Pedalanlage bis hin zum Warndreieck, zum Ersatzreifen, zu den Anpassungen für Menschen mit Behinderung und zu den Sicherheitsgurten, für die auch die Zulassung überprüft wird.

Für Letzteres gilt festzuhalten, dass das staatliche Kraftfahrzeugamt im Rundschreiben vom 22. Juni 2000 darauf hingewiesen hat, dass Sicherheitsgurte auch für die Rückbank vorgeschrieben sind, und zwar für alle Fahrzeuge der Kategorie M1 (Pkw etc.), die ab 15. Juni 1976 immatrikuliert und mit den notwendigen Gurtschlössern versehen sind.

Schadstoffe (08)

Die Revision dient auch dazu, den Motorraum auf eventuelle Schadstoffe hin zu untersuchen, also etwa auf den Verlust von Motoröl, Schmieröl aus Gelenken, Hauben oder dem Differenzialgetriebe oder Kühlflüssigkeit, auf die Effizienz der Schalldämpfung sowie auf das Funktionieren des Katalysators. Und auch der Schadstoffausstoß wird kontrolliert.

Gibt es in diesem Bereich Probleme, muss das Fahrzeug vorübergehend aus dem Verkehr gezogen werden.

Identifikation (09)

Überprüft werden schließlich auch die Fahrgestellnummer, das Kennzeichen sowie der Motortyp.

In manchen Fällen kommt es hier zu Problemen, etwa wenn die Fahrgestellnummer nicht richtig in den Fahrzeugbrief übertragen worden ist, weil es beim Stanzen der Nummer Schwierigkeiten gab oder einzelne Ziffern wegen Rost oder Abnützung unleserlich geworden sind. Die Kenntafeln müssen die Originale sein (hinten und vorne), Licht richtig reflektieren und zudem keine Schäden aufweisen.

Probleme in Sachen Identifikation bringen mit sich, dass die Revision nicht vorgenommen werden kann.

Wenn es demnach Schwierigkeiten mit der Leserlichkeit der Fahrgestellnummer gibt, muss diese erneut gestanzt werden, Übertragungsfehler in den Fahrzeugbrief müssen korrigiert und nicht mehr korrekte Kenntafeln ersetzt werden. All dies kann nur beim Kraftfahrzeugamt vorgenommen, die Revision muss deshalb wiederholt werden.

 

Revisionszentrum Bozen | Weinbergstr. 31/b | 39100 Bozen
MwSt.-Nr. 01673010219 | Handelsreg. BZ 01673010219 | Genehmigung n. 23 del 17.07.1998

tel: +39 0471 50 10 21  /  info@remove-this.centrorevisionibz.it  

Il presente Sito Web utilizza solo cookie di tipo tecnico e di terze parti. Non sono implementati cookie di profilazione. Proseguendo la navigazione e cliccando con il mouse in qualsiasi punto dello schermo esterno al presente banner, verrà accettata l’impostazione predefinita dei cookies.
OK