Die häufigsten Fragen

im Revisionszentrum Bozen

Revision Wohin in Bozen

Wo kann ich in Bozen zur Fahrzeugrevision?

Die Kfz-Hauptuntersuchung, umgangssprachlich als „Revision“ bezeichnet, kann in jedem Revisionszentrum durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass es  vom Land dazu bevollmächtigt ist. Zudem gibt’s in Bozen die Landesprüfstelle für Fahrzeuge.

Wieviel kostet eine Revision?

Der Tarif der Revision wird vom zuständigen Ministerium festgesetzt, derzeit 66,88 €. Der Tarif ist übrigens unabhängig vom Fahrzeug, ist demnach vom Moped bis zum Lkw bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse immer derselbe.

Mir fällt außerhalb des Landes auf, dass meine Revision fällig ist. Kann ich sie in einer anderen Provinz vornehmen lassen?

Sicher, die Kfz-Hauptuntersuchung kann in jeder Region Italiens durchgeführt werden.

Sollte die Revision negativ ausfallen und ich die nötigen Reparaturen vorgenommen haben: Muss ich dann zum selben Revisionszentrum oder kann ich mich an ein anderes wenden?

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass man sich nach den notwendigen Reparaturen an das selbe Revisionszentrum wie zuvor oder an die Landesprüfstelle für Fahrzeuge wenden muss.

Fallen dieselben Kosten wieder an, wenn ich nach einem negativen Revisionsergebnis zum zweiten Mal zur Revision muss?

Ja, die Regelung sieht vor, dass die Kosten bei einer zweiten Revision (nach einer negativen ersten) in derselben Höhe noch einmal zu entrichten sind.

Ausland

Sollte ich mich zum Revisionstermin mit meinem Auto im Ausland aufhalten, kann ich die Revision auch dort vornehmen lassen?

Leider nicht. Auch wenn es sich um einen EU-Mitgliedstaat handelt, gilt doch die Regelung, dass die Kfz-Hauptuntersuchung dort zu erfolgen hat, wo das Fahrzeug registriert ist.

Welche Revisionsfristen gelten für Pkw's, die aus dem Ausland importiert werden?

Die Fälligkeit wird immer an der Erstimmatrikulation gemessen. Die erste Revision hat demnach vier Jahre nach dieser ersten Immatrikulation zu erfolgen (innerhalb des Monats), alle weiteren im Zwei-Jahres-Rhythmus.

Revisionszentrum Bozen

Wie kann ich eine Revision vormerken?

Die Vormerkung kann persönlich in unseren Büros oder telefonisch (0471-501021) erfolgen, aber auch via [E-Mail] (Link Kontakte) oder online über die [Homepage] (Link zur Rubrik Vormerkung).

Sind die Kosten einer Revision überall gleich hoch?

In den privaten Revisionszentren Italiens ja, weil sie vom Ministerium festgesetzt werden (Tarif am 01/11/2016: € 78,75). Einzige Ausnahme bilden die Landesprüfstellen für Fahrzeuge des Motorisierungsamtes, wo der Tarif niedriger ist.

Sollte das Revisionsergebnis negativ sein, kann ich die fälligen Reparaturen auch in Eurem Revisionszentrum vornehmen lassen?

Nein, im Revisionszentrum Bozen werden keine Reparaturen durchgeführt (also auch kein Interessenkonflikt). Sollte die Revision negativ ausfallen und sollten Reparaturen fällig werden, erhält der Kunde, auf Wunsch, die Liste unserer Mitglieds-Werkstätten, die jedes Problem beheben können.

Wie lange dauert eine Revision in Eurem Revisionszentrum?

Von der Annahme des Fahrzeugs bis zu dessen Rückgabe vergehen im Durchschnitt rund 45 Minuten. Für unsere Kunden haben wir einen Wartesaal mit Sitzgelegenheiten, TV, Zeitungen und Getränkeautomat eingerichtet. Außerdem stehen einige Elektro-Fahrräder zur Verfügung.

Die Revision

Was wird an den Fahrzeugen kontrolliert?

Wir kontrollieren den Gesamtzustand des Fahrzeugs, damit nicht nur dessen Effizienz, sondern auch die Sicherheit des Lenkers gewährleistet ist. Alle weiteren Infos gibt’s auf der Homepage unter der Rubrik [die Revision] (Link).

Um eine Revision durchführen zu können, müssen alle Sitze montiert sein?

Ja, die Regelung sieht vor, dass man das Fahrzeug mit der gesamten serienmäßig vorgesehenen Ausstattung zur Revision bringen muss.

Kann man eine Revision mit einer beschädigten Windschutzscheibe vornehmen lassen?

Ganz sicher nicht. Eine beschädigte Windschutzscheibe stellt übrigens nicht nur bei der Revision ein Problem dar. Vielmehr darf mit einer solchen überhaupt nicht gefahren werden. Zulässig sind nur Reparaturen kleinerer Absplitterungen, sofern diese nicht im Gesichtsfeld des Fahrers liegen.

Fahrzeuge

Ich möchte mein Fahrzeug verkaufen, aber die Revision ist fällig. Muss ich diese noch durchführen lassen?

Das Gesetz sieht vor, dass die Revision stets vom Besitzer durchgeführt wird, es sei denn, man einigt sich mit dem Käufer ausdrücklich anderweitig.

Ich besitze ein historisches Fahrzeug. Kann ich dieses bei privaten Revisionszentren überprüfen lassen?

Als historisch gelten Fahrzeuge, die mindestens 20 Jahre alt, im Originalzustand und ins entsprechende Verzeichnis eingetragen sind. Die Überholungen von Fahrzeugen von historischem und sammelwürdigem Interesse, die vor dem 1960 sogenanntes "Launch and Brake"-System) und daher, wenn die Prüfung mit gewöhnlichen Geräten (Phrenometer) durchgeführt werden kann, können diese Prüfungen auch bei autorisierten privaten Prüfstellen durchgeführt werden.

Muss ich die Revision durchführen lassen, auch wenn ich mein Fahrzeug nicht benutze?

Nein, die Revision ist nur dann Pflicht, wenn das Auto auf der Straße gefahren werden soll. Von der Revision ausgenommen sind demnach Fahrzeuge, die nicht gefahren und auf einem privaten Grundstück abgestellt werden.

Was passiert bei einem Unfall und einer verfallenen Revision?

Im Falle eines Unfalls bei verfallener Revision bezahlt die Versicherung zwar den Schaden, könnte aber beim Fahrzeughalter Regress fordern.

In welchen Abständen wird die Revision fällig?

Die erste Revision wird vier Jahre nach der Erstimmatrikulation fällig. Alle weiteren folgen im Zwei-Jahres-Rhythmus, und zwar immer im selben Monat der vorangegangenen. Fahrzeuge für den öffentlichen Personenverkehr (Taxi, Mietwagen mit Fahrer etc.) müssen dagegen jährlich zur Revision.

Welche Strafen sind für eine verspätete Revision vorgesehen?

Die Straßenverkehrsordnung sieht ein Bußgeld in Höhe von 169 € vor.

Gibt es einen Aufschub der Revision?

Nein, leider nicht. Die Revision ist in jedem Fall innerhalb desselben Monats der vorangegangenen durchzuführen, Aufschübe werden nicht gewährt.

Müssen Gasanlagen (Flüssiggas, Methan) auch dann der Revision unterzogen werden, wenn sie nicht genutzt werden? Kann die Revision auch mit verfallenen Gastanks durchgeführt werden?

Nein, auf keinen Fall. Die Gastanks müssen in Ordnung sein. Flüssiggas-Tanks müssen demnach alle zehn Jahre gewechselt, Methantanks alle vier Jahre einer Revision unterzogen werden.

Revisionszentrum Bozen | Weinbergstr. 31/b | 39100 Bozen
MwSt.-Nr. 01673010219 | Handelsreg. BZ 01673010219 | Genehmigung n. 23 del 17.07.1998

tel: +39 0471 50 10 21  /  info@remove-this.centrorevisionibz.it  

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