Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 3500 kg (mit Ausnahme von Kraftomnibussen, Taxis, Mietwagen mit Fahrer, atypischen Fahrzeugen und Krankenwagen, Krafträdern und Kleinkrafträdern müssen:
- die erste Hauptuntersuchung 4 Jahre nach der ersten Zulassung machen, und zwar innerhalb des Monats der Erstzulassung (siehe Punkt B der Zulassungsbescheinigung);
- danach alle zwei Jahre, innerhalb des Monats der vorhergegangenen Hauptuntersuchung (siehe Kontrollabschnitt).
Taxis, Mietwagen mit Fahrer, müssen:
- die erste Hauptuntersuchung 1 Jahr nach der Erstzulassung machen, und zwar innerhalb des Monats der Erstzulassung (siehe Punkt B der Zulassungsbescheinigung);
- danach alle Jahre innerhalb des Monats der vohergegangenen Hauptuntersuchung (siehe Kontrollabschnitt).
(Quelle: Autonome Provinz Bozen)
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