Tabelle mit den Revisions-Fälligkeiten

nach Fahrzeugkategorie

 Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 3500 kg (mit Ausnahme von Kraftomnibussen, Taxis, Mietwagen mit Fahrer, atypischen Fahrzeugen und Krankenwagen, Krafträdern und Kleinkrafträdern müssen:

  • die erste Hauptuntersuchung 4 Jahre nach der ersten Zulassung machen, und zwar innerhalb des Monats der Erstzulassung (siehe Punkt B der Zulassungsbescheinigung);
  • danach alle zwei Jahre, innerhalb des Monats der vorhergegangenen Hauptuntersuchung (siehe Kontrollabschnitt).

 Taxis, Mietwagen mit Fahrer,  müssen:

  • die erste Hauptuntersuchung 1 Jahr nach der Erstzulassung machen, und zwar innerhalb des Monats der Erstzulassung (siehe Punkt B der Zulassungsbescheinigung);
  • danach alle Jahre innerhalb des Monats der vohergegangenen Hauptuntersuchung (siehe Kontrollabschnitt).

(Quelle: Autonome Provinz Bozen)

Alle weiteren Informationen zum Ablauf der Revision finden Sie in unserer FAQ-Rubrik sowie in der Rubrik Revision

 

Revisionspflicht für das Jahr 2022

  Erste Immatrikulation im Jahre (1) Fahrzeuge mit bereits überstandener Revision im Jahre (1)    

KLEINKRAFTRÄDER

       
- Alle, einschließlich vierrädrige Kleinkrafträder (*) 2018 2020    

KRAFTRÄDER

       
- Motorräder und Motorräder mit Beiwagen (*)
- Motorfahrzeuge für gemischte Transportanwendung (*)
- Dreiräder, Motorfahrzeuge für Sonderanwendungen oder spezifische Transporte, Motortraktor (*)
2018 2020    
- Motorfahrzeuge im Taxidienst oder im Mietdienst mit Fahrer (+) (*) 2021 2021    
- QuVierrädrige Krafträder (*) 2018 2020    

KRAFTFAHRZEUGE

       
- Personenkraftwagen oder Kraftfahrzeuge für gemischten Gebrauch (*)
- AutoCaravan mit Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen
- Lastkraftwagen, Kraftfahrzeuge für Sonderanwendungen oder spezifische Transporte mit Gesamtmasse bis zu 3,5 T(*)
2018 2020    

- Kraftwagen im Taxidienst und Mietwagen mit Fahrer (+) (*)

2021 2021
- Kraftwagen und Kraftfahrzeuge M1 im Dienst (*)
- Rettungswagen (*)
- Kraftfahrzeuge mit Gesamtmasse über 3,5 T
- Autobusse mit max. 16 Sitzplätzen und Fahrer und mit Gesamtmasse bis zu 3,5 T (*) (+)
- Autobusse mit mehr als 16 Sitzplätzen (+) 
   

(*) Die Revision kann auch bei autorisierten privaten Werkstätten durchgeführt werden
(+) Wenn sie vor der Fälligkeit der Revision vorgemerkt sind, können sie bis zum Revisionstermin fahren, mit folgendem Dokument dabei:
- Formblatt MC 2100 Formblatt, das beim DTTSIS registriert, oder
- Bestätigung der Vormerkung von Seiten einer autorisierten privaten Werkstätte, beschränkt auf die genehmigten Fahrzeugkategorien
(1) Von der Revisionsverpflichtung sind jene Fahrzeuge ausgeschlossen, die aus irgendeinem Grund einer technischen Abnahme (laut Art. 75 CDS) im Laufe des Jahres, in dem die Revision fällig ist, unterzogen wurden (siehe Art.1 DM 6.8.1998 Nr. 408 und Art. 1 DM 29.11.2002).

Erste Immatrikulation

Letzte Revision

Revisionszentrum Bozen | Weinbergstr. 31/b | 39100 Bozen
MwSt.-Nr. 01673010219 | Handelsreg. BZ 01673010219 | Genehmigung n. 23 del 17.07.1998

tel: +39 0471 50 10 21  /  info@remove-this.centrorevisionibz.it  

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