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Fälligkeit der Revision

Tabelle mit den Revisions-Fälligkeiten


Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 3500 kg (mit Ausnahme von Kraftomnibussen, Taxis, Mietwagen mit Fahrer, atypischen Fahrzeugen und Krankenwagen, Krafträdern und Kleinkrafträdern) müssen:

  • die erste Hauptuntersuchung 4 Jahre nach der ersten Zulassung machen, und zwar innerhalb des Monats der Erstzulassung (siehe Punkt B der Zulassungsbescheinigung);
  • danach alle zwei Jahre, innerhalb des Monats der vorhergegangenen Hauptuntersuchung (siehe Kontrollabschnitt).

Taxis & Mietwagen mit Fahrer müssen:

  • die erste Hauptuntersuchung 1 Jahr nach der Erstzulassung machen, und zwar innerhalb des Monats der Erstzulassung (siehe Punkt B der Zulassungsbescheinigung);
  • danach alle Jahre innerhalb des Monats der vohergegangenen Hauptuntersuchung (siehe Kontrollabschnitt).

Wo Sie die aktuellen Daten finden

Erste Immatrikulation
Letzte Revision
Fälligkeiten Terminreservierung