Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 3500 kg (mit Ausnahme von Kraftomnibussen, Taxis, Mietwagen mit Fahrer, atypischen Fahrzeugen und Krankenwagen, Krafträdern und Kleinkrafträdern) müssen:
- die erste Hauptuntersuchung 4 Jahre nach der ersten Zulassung machen, und zwar innerhalb des Monats der Erstzulassung (siehe Punkt B der Zulassungsbescheinigung);
- danach alle zwei Jahre, innerhalb des Monats der vorhergegangenen Hauptuntersuchung (siehe Kontrollabschnitt).