Die häufigsten Fragen
im Revisionszentrum Bozen
Die häufigsten Fragen hier im Zentrum. Bleibt deine Frage unbeantwortet? Schreib uns!
Wo kann ich in Bozen zur Fahrzeugrevision
Der Tarif der Revision wird vom zuständigen Ministerium festgesetzt. Den jeweils aktuellen Tarif finden Sie hier. Der Tarif ist unabhängig vom Fahrzeug, ist demnach vom Moped bis zum Lkw bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse immer derselbe.
Sicher, die Kfz-Hauptuntersuchung kann in jeder Region Italiens durchgeführt werden.
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass man sich nach den notwendigen Reparaturen an das selbe Revisionszentrum wie zuvor oder an die Landesprüfstelle für Fahrzeuge wenden muss.
Ja, die Regelung sieht vor, dass die Kosten bei einer zweiten Revision (nach einer negativen ersten) in derselben Höhe noch einmal zu entrichten sind.
Der Tarif der Revision wird vom zuständigen Ministerium festgesetzt. Den jeweils aktuellen Tarif finden Sie hier. Der Tarif ist unabhängig vom Fahrzeug, ist demnach vom Moped bis zum Lkw bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse immer derselbe.
Sicher, die Kfz-Hauptuntersuchung kann in jeder Region Italiens durchgeführt werden.
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass man sich nach den notwendigen Reparaturen an das selbe Revisionszentrum wie zuvor oder an die Landesprüfstelle für Fahrzeuge wenden muss.
Ja, die Regelung sieht vor, dass die Kosten bei einer zweiten Revision (nach einer negativen ersten) in derselben Höhe noch einmal zu entrichten sind.
Ausland
Leider nicht. Auch wenn es sich um einen EU-Mitgliedstaat handelt, gilt doch die Regelung, dass die Kfz-Hauptuntersuchung dort zu erfolgen hat, wo das Fahrzeug registriert ist.
Die Fälligkeit wird immer an der Erstimmatrikulation gemessen. Die erste Revision hat demnach vier Jahre nach dieser ersten Immatrikulation zu erfolgen (innerhalb des Monats), alle weiteren im Zwei-Jahres-Rhythmus.
Leider nicht. Auch wenn es sich um einen EU-Mitgliedstaat handelt, gilt doch die Regelung, dass die Kfz-Hauptuntersuchung dort zu erfolgen hat, wo das Fahrzeug registriert ist.
Die Fälligkeit wird immer an der Erstimmatrikulation gemessen. Die erste Revision hat demnach vier Jahre nach dieser ersten Immatrikulation zu erfolgen (innerhalb des Monats), alle weiteren im Zwei-Jahres-Rhythmus.
Revisionszentrum Bozen
Die Vormerkung kann persönlich in unseren Büros oder telefonisch (0471 501021) erfolgen, aber auch via Email oder online vorgenommen werden.
In den privaten Revisionszentren Italiens ja, weil sie vom Ministerium festgesetzt werden. Einzige Ausnahme bilden die Landesprüfstellen für Fahrzeuge des Motorisierungsamtes, wo der Tarif niedriger ist.
Nein, im Revisionszentrum Bozen werden keine Reparaturen durchgeführt (also auch kein Interessenkonflikt). Sollte die Revision negativ ausfallen und sollten Reparaturen fällig werden, erhält der Kunde, auf Wunsch, die Liste unserer Mitglieds-Werkstätten, die jedes Problem beheben können.
Von der Annahme des Fahrzeugs bis zu dessen Rückgabe vergehen im Durchschnitt rund 45 Minuten. Für unsere Kunden haben wir einen Wartesaal mit Sitzgelegenheiten, TV, Zeitungen und Getränkeautomat eingerichtet. Außerdem stehen einige Elektro-Fahrräder zur Verfügung.
Die Vormerkung kann persönlich in unseren Büros oder telefonisch (0471 501021) erfolgen, aber auch via Email oder online vorgenommen werden.
In den privaten Revisionszentren Italiens ja, weil sie vom Ministerium festgesetzt werden. Einzige Ausnahme bilden die Landesprüfstellen für Fahrzeuge des Motorisierungsamtes, wo der Tarif niedriger ist.
Nein, im Revisionszentrum Bozen werden keine Reparaturen durchgeführt (also auch kein Interessenkonflikt). Sollte die Revision negativ ausfallen und sollten Reparaturen fällig werden, erhält der Kunde, auf Wunsch, die Liste unserer Mitglieds-Werkstätten, die jedes Problem beheben können.
Von der Annahme des Fahrzeugs bis zu dessen Rückgabe vergehen im Durchschnitt rund 45 Minuten. Für unsere Kunden haben wir einen Wartesaal mit Sitzgelegenheiten, TV, Zeitungen und Getränkeautomat eingerichtet. Außerdem stehen einige Elektro-Fahrräder zur Verfügung.
Die Revision
Wir kontrollieren den Gesamtzustand des Fahrzeugs, damit nicht nur dessen Effizienz, sondern auch die Sicherheit des Lenkers gewährleistet ist. Alle weiteren Infos gibt’s auf der Homepage unter der Rubrik “Die Revision”
Ja, die Regelung sieht vor, dass man das Fahrzeug mit der gesamten serienmäßig vorgesehenen Ausstattung zur Revision bringen muss.
Ganz sicher nicht. Eine beschädigte Windschutzscheibe stellt übrigens nicht nur bei der Revision ein Problem dar. Vielmehr darf mit einer solchen überhaupt nicht gefahren werden. Zulässig sind nur Reparaturen kleinerer Absplitterungen, sofern diese nicht im Gesichtsfeld des Fahrers liegen.
Wir kontrollieren den Gesamtzustand des Fahrzeugs, damit nicht nur dessen Effizienz, sondern auch die Sicherheit des Lenkers gewährleistet ist. Alle weiteren Infos gibt’s auf der Homepage unter der Rubrik “Die Revision”
Ja, die Regelung sieht vor, dass man das Fahrzeug mit der gesamten serienmäßig vorgesehenen Ausstattung zur Revision bringen muss.
Ganz sicher nicht. Eine beschädigte Windschutzscheibe stellt übrigens nicht nur bei der Revision ein Problem dar. Vielmehr darf mit einer solchen überhaupt nicht gefahren werden. Zulässig sind nur Reparaturen kleinerer Absplitterungen, sofern diese nicht im Gesichtsfeld des Fahrers liegen.
Fahrzeuge
Das Gesetz sieht vor, dass die Revision stets vom Besitzer durchgeführt wird, es sei denn, man einigt sich mit dem Käufer ausdrücklich anderweitig.
Als historisch gelten Fahrzeuge, die mindestens 20 Jahre alt, im Originalzustand und ins entsprechende Verzeichnis eingetragen sind. Die Überholungen von Fahrzeugen von historischem und sammelwürdigem Interesse, die vor dem 1960 sogenanntes "Launch and Brake"-System) und daher, wenn die Prüfung mit gewöhnlichen Geräten (Phrenometer) durchgeführt werden kann, können diese Prüfungen auch bei autorisierten privaten Prüfstellen durchgeführt werden.
Nein, die Revision ist nur dann Pflicht, wenn das Auto auf der Straße gefahren werden soll. Von der Revision ausgenommen sind demnach Fahrzeuge, die nicht gefahren und auf einem privaten Grundstück abgestellt werden.
Im Falle eines Unfalls bei verfallener Revision bezahlt die Versicherung zwar den Schaden, könnte aber beim Fahrzeughalter Regress fordern.
Die erste Revision wird vier Jahre nach der Erstimmatrikulation fällig. Alle weiteren folgen im Zwei-Jahres-Rhythmus, und zwar immer im selben Monat der vorangegangenen. Fahrzeuge für den öffentlichen Personenverkehr (Taxi, Mietwagen mit Fahrer etc.) müssen dagegen jährlich zur Revision.
Wer mit abgelaufener Hauptuntersuchung fährt, riskiert hohe Strafen, die von 173 bis 694 Euro reichen, sowie ein Fahrverbot, bis die Hauptuntersuchung durchgeführt wird.
Nein, leider nicht. Die Revision ist in jedem Fall innerhalb desselben Monats der vorangegangenen durchzuführen, Aufschübe werden nicht gewährt.
Nein, auf keinen Fall. Die Gastanks müssen in Ordnung sein. Flüssiggas-Tanks müssen demnach alle zehn Jahre gewechselt, Methantanks alle vier Jahre einer Revision unterzogen werden.
Das Gesetz sieht vor, dass die Revision stets vom Besitzer durchgeführt wird, es sei denn, man einigt sich mit dem Käufer ausdrücklich anderweitig.
Als historisch gelten Fahrzeuge, die mindestens 20 Jahre alt, im Originalzustand und ins entsprechende Verzeichnis eingetragen sind. Die Überholungen von Fahrzeugen von historischem und sammelwürdigem Interesse, die vor dem 1960 sogenanntes "Launch and Brake"-System) und daher, wenn die Prüfung mit gewöhnlichen Geräten (Phrenometer) durchgeführt werden kann, können diese Prüfungen auch bei autorisierten privaten Prüfstellen durchgeführt werden.
Nein, die Revision ist nur dann Pflicht, wenn das Auto auf der Straße gefahren werden soll. Von der Revision ausgenommen sind demnach Fahrzeuge, die nicht gefahren und auf einem privaten Grundstück abgestellt werden.
Im Falle eines Unfalls bei verfallener Revision bezahlt die Versicherung zwar den Schaden, könnte aber beim Fahrzeughalter Regress fordern.
Die erste Revision wird vier Jahre nach der Erstimmatrikulation fällig. Alle weiteren folgen im Zwei-Jahres-Rhythmus, und zwar immer im selben Monat der vorangegangenen. Fahrzeuge für den öffentlichen Personenverkehr (Taxi, Mietwagen mit Fahrer etc.) müssen dagegen jährlich zur Revision.
Wer mit abgelaufener Hauptuntersuchung fährt, riskiert hohe Strafen, die von 173 bis 694 Euro reichen, sowie ein Fahrverbot, bis die Hauptuntersuchung durchgeführt wird.
Nein, leider nicht. Die Revision ist in jedem Fall innerhalb desselben Monats der vorangegangenen durchzuführen, Aufschübe werden nicht gewährt.
Nein, auf keinen Fall. Die Gastanks müssen in Ordnung sein. Flüssiggas-Tanks müssen demnach alle zehn Jahre gewechselt, Methantanks alle vier Jahre einer Revision unterzogen werden.